Innergemeinschaftliche Lieferung: Voraussetzungen und Nachweise
Eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung benötigt mehr als zwei EU-Adressen. Tatsächliche Warenbewegung, Abnehmerstatus, verwendete VAT-ID, Belege, Rechnung und Meldungen müssen eine konsistente Kette bilden.
