Steuerleitfaden · Reverse Charge und Auslandsgeschäfte

Nationale Reverse-Charge-Sonderfälle prüfen

Nationale Reverse-Charge-Fälle beruhen auf besonderen Tatbeständen und Nachweisen. Eine inländische Leistung darf nicht allein wegen eines B2B-Kunden oder eines bekannten Rechnungstextes ohne Umsatzsteuer fakturiert werden.

01

Was du prüfen solltest

  • Lieferant, Kunde, VAT-ID und tatsächlicher Leistungsempfänger

  • Leistungs- oder Warenart, Bewegung und Leistungsort

  • Steuerschuldner, Rechnungshinweis, Nachweise und Meldungen

02

Vorgehen

  1. 1

    Erfasse die entscheidenden Fakten und wähle das korrekte Land sowie Datum.

  2. 2

    Löse die zeitlich gültige Regel auf und dokumentiere Quelle, Version und offene Fragen.

  3. 3

    Gleiche Rechnung, Buchung, Meldung und Nachweise ab; leite Unsicherheiten zur Review weiter.

03

Praxisbeispiel

Ein Subunternehmer erbringt Bauleistungen im Inland. Vor der Rechnung werden Leistungsart, Status des Auftraggebers und die für § 13b erforderlichen Nachweise geprüft.

Reverse Charge prüfen →

04

Typische Fehler

  • !

    Reverse Charge allein aus zwei Ländercodes ableiten

  • !

    VAT-ID ohne Bezug zur tatsächlich empfangenden Gesellschaft akzeptieren

  • !

    Leistungsort-Ausnahmen und feste Niederlassungen übersehen

05

Folgen für Rechnung und Buchhaltung

Das Ergebnis sollte in Rechnung, strukturierten Daten, Buchung, Meldung und Nachweisen identisch abgebildet werden. Ändert sich ein entscheidender Fakt, wird die Entscheidung neu berechnet und die frühere Version bleibt im Audit Trail erhalten.

06

Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen

Die Seite verweist auf amtliche Primärquellen. Die konkrete Entscheidung erfolgt über die versionierte Dynafis-Regelbasis.