Steuerleitfaden · Reverse Charge und Auslandsgeschäfte

EU-B2B-Dienstleistungen richtig fakturieren

Bei EU-B2B-Dienstleistungen entscheidet die Leistungsortregel, nicht allein das Land auf der Rechnung. Der Anbieter muss Unternehmerstatus und verwendete VAT-ID dokumentieren, Ausnahmen prüfen und Rechnung sowie Meldung konsistent behandeln.

01

Was du prüfen solltest

  • Lieferant, Kunde, VAT-ID und tatsächlicher Leistungsempfänger

  • Leistungs- oder Warenart, Bewegung und Leistungsort

  • Steuerschuldner, Rechnungshinweis, Nachweise und Meldungen

02

Vorgehen

  1. 1

    Erfasse die entscheidenden Fakten und wähle das korrekte Land sowie Datum.

  2. 2

    Löse die zeitlich gültige Regel auf und dokumentiere Quelle, Version und offene Fragen.

  3. 3

    Gleiche Rechnung, Buchung, Meldung und Nachweise ab; leite Unsicherheiten zur Review weiter.

03

Praxisbeispiel

Eine deutsche Beratung fakturiert eine französische Kapitalgesellschaft. VIES-Nachweis, Leistungsbeschreibung und Reverse-Charge-Hinweis werden mit der Meldelogik abgestimmt.

Reverse Charge prüfen →

04

Typische Fehler

  • !

    Reverse Charge allein aus zwei Ländercodes ableiten

  • !

    VAT-ID ohne Bezug zur tatsächlich empfangenden Gesellschaft akzeptieren

  • !

    Leistungsort-Ausnahmen und feste Niederlassungen übersehen

05

Folgen für Rechnung und Buchhaltung

Das Ergebnis sollte in Rechnung, strukturierten Daten, Buchung, Meldung und Nachweisen identisch abgebildet werden. Ändert sich ein entscheidender Fakt, wird die Entscheidung neu berechnet und die frühere Version bleibt im Audit Trail erhalten.

06

Rechtsgrundlagen und amtliche Quellen

Die Seite verweist auf amtliche Primärquellen. Die konkrete Entscheidung erfolgt über die versionierte Dynafis-Regelbasis.