Kleinunternehmerregelung prüfen
Ob die Kleinunternehmerregelung anwendbar ist, hängt nicht nur von einem Umsatzwert ab. Vorjahr, laufendes Jahr, Tätigkeitsbeginn, Ausschlüsse, freiwilliger Verzicht und grenzüberschreitende Sachverhalte müssen mit dem gültigen § 19 UStG-Regelstand geprüft werden.
