Reverse Charge bei SaaS, IT und Beratung
SaaS, Softwareentwicklung, Lizenz und Beratung können unterschiedlich beschrieben sein, folgen im B2B-Ausland aber nur dann derselben Regel, wenn Leistungsart, Empfänger und Leistungsort tatsächlich passen. Marketingbegriffe ersetzen keine steuerliche Einordnung.
