Reverse Charge bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen
Reverse Charge ist bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen häufig, aber nicht automatisch anzuwenden. Unternehmerstatus, feste Niederlassung, Leistungsart, Leistungsortregel und Rechnungshinweis müssen für das Leistungsdatum zusammenpassen.
